
Früher vertrat unsere Rechtsanwältin Dr. Langbein vor allem die Interessen einiger Banken. Nachdem sie jedoch von immer mehr Kunden anderer Banken angesprochen wurde, hat sie sich zunehmend auch den Belangen der Kunden zugewendet. Die Praxiskenntnisse aus ihren früheren Tätigkeiten in einer Bank und im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hilft ihr, die tatsächlichen Abläufe besser zu verstehen und die rechtlichen Probleme von Kunden schnell außergerichtlich mit den Banken klären zu können.
Wenn Sie verlustreiche Wertpapiere (Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Zertifikate, ETFs etc.) gekauft oder Beteiligungen an geschlossenen Fonds gezeichnet haben und der Meinung sind, dass der Anlageberater/Anlagevermittler Sie vorher falsch beraten, Sie nicht richtig aufgeklärt (z. B. über Rückvergütungen / Kick Backs oder Provisionen) oder Ihnen eine zu riskante Anlage empfohlen hat, dann können Sie in vielen Fällen mit Hilfe unserer Rechtsanwältin Dr. Langbein Ihren Schaden ersetzt verlangen.
Auch zu Fragen rund um das Thema Kredit kann unsere Rechtsanwältin Ihnen weiterhelfen, insbesondere zu:
Ihnen wurde Ihre ec-Karte (maestro) / Kreditkarte (VISA bzw. MasterCard) gestohlen und Sie ärgern sich nun, dass auf Ihrem Konto Beträge belastet wurden, die Sie nicht erhalten haben. Auch in diesen Fällen berät Sie unsere Rechtsanwältin Dr. Langbein gerne.
Ein weiterer Bereich, den wir betreuen, sind rechtliche Fragen zu Sparbüchern, Sparkonten und anderen Sparformen. Sind Sie der Auffassung, Sie haben für Ihr Sparkonto/Sparbuch zu wenig Zinsen erhalten, dann sollten Sie dies über uns klären lassen.
Schließlich können wir häufig auch in Fällen helfen, in denen Sie Ärger mit Ihrem Girokonto / Überziehungskredit haben; sei es beispielsweise beim Online-Banking oder bei Lastschriften, die unberechtigt Ihrem Konto belastet wurden. Auch wenn Überweisungen falsch ausgeführt wurden, helfen wir Ihnen, das Geld zurückzuholen.
