Rechtsanwältin Susanne Rachel Wellmann LL.M

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Tätigkeitsgebiete

Werdegang

1983-1989 Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Bonn
1989 Referendarexamen
1990-1993 Referendariat in Rheinland-Pfalz
1993 Assessorexamen
1993-1995 Wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V.
1995-1998 Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V., Referentin Rechtsabteilung
seit 1998 Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin
seit 2004 Partnerin der WKLP Partnerschaftsgesellschaft

Rechtsanwältin Susanne Rachel Wellmann LL.M. ist in den Bereichen Kommunalberatung und Erbrecht spezialisiert.

Die Spezialisierung in der Kommunalberatung ist Ergebnis 15 jähriger Erfahrung aus der Tätigkeit mit und Beratung von Kommunen, Kommunalverbänden und Stadtwerken insbesondere im Zusammenhang mit Ver- und Entsorgungstätigkeiten.

Bereits vor dem zweiten Staatsexamen, in den Jahren 1993 und 1994 war Frau Rechtsanwältin Wellmann wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut der Deutschen Wirtschaft Köln. Von dort wechselte sie zum Bundesverband der Deutschen Gas und Wasserwirtschaft e.V., wo sie in der Rechtsabteilung die Mitgliedsunternehmen aus der Wasserwirtschaft und den damals neu hinzugewonnenen Tätigkeitsbereich der Abwasserentsorgung betreute. Hier war sie von 1994 bis 1998 tätig. Die hohe Spezialisierung im Bereich der Ver- und Entsorgungswirtschaft zeigt sich auch in zahlreichen Veröffentlichungen, zuletzt im Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz, „Wellmann, Queitsch, Fröhlich“ der im April 2010 im Kommunal- und Schulverlag erschienen ist. Auch ist sie als ständige Autorin der Zeitschrift „rathausconsult“ tätig.

Neben der starken Spezialisierung in der Kommunalberatung hat sich parallel in der selbständigen Tätigkeit der weitere spezielle Beratungsbereich Erbrecht etabliert. Hierzu hat Frau Rechtsanwältin Wellmann in den Jahren 2007-2009 einen Postgraduiertenstudiengang zum Private Wealth Management absolviert, den sie im Jahr 2009 mit dem akademischen Grad des Master of Laws, LL.M., abgeschlossen hat. Wesentliche Elemente der erbrechtlichen Beratung sind die gutachterliche Tätigkeit über die Nachfolgegestaltung in das private oder unternehmerische Vermögen, die Beratung und Begleitung bei der Gestaltung vorweggenommener Erbfolgen, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Nähere Informationen zum Bereich Erbrecht finden Sie auch auf ihrer eigenen Homepage: www.kanzlei-wellmann.de

Frau Rechtsanwältin Wellmann ist Fachanwältin für Steuerrecht und Mediatorin.

KorrespondenzspracheN

Deutsch, Englisch.

Publikationen

„Wasserhaushaltsgesetz“, Wellmann, Queitsch, Fröhlich, Kommentar, Kommunal- und Schulverlag 2010
rathausconsult 1/2009 „Verluste aus Cross-Border-Leasing-Geschäften“
Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz, Kommunal -und Schulverlag 2006
„Legal Aspects of International Business Relations in the Water Sector“ , Umwelt – Magazin, Water 2000 plus, April/2000
„Vorschriften bei Organisationsänderung“ unter Berücksichtigung des Vergaberechtsänderungsgesetzes in  Zeitschrift UTA  GIT-Verlag Heft 2/99, S.100
„Abwasserentsorgung – Rechtsgrundlagen und organisatorische Gestaltungsoptionen“, Verlag Oldenbourg, München, Wien, 1996
„Steuerliche Behandlung der verschiedenen Modelle der Abwasserentsorgung“ in: Handbuch kommunales Abwasser, Hrsg. Bundesverband der Wirtschaftsberater, Economica Verlag, Bonn, 1998
Abfallentsorgung als Hoheitsbetrieb gem. § 4 Abs. 5 KStG? – Anmerkung zum BFH – Urteil vom 23.10.1996 I R 1-2/94“ in: Der Betrieb, Verlagsgruppe Handelsblatt, Heft 10 vom 7.3.1997