Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander einschließlich der Rechtsbeziehungen der öffentlichen Hand, soweit sie privatrechtlich auftritt, zu diesen Personengruppen.

Hier beraten wir unsere Mandanten nicht nur, wenn es bereits zu einem Rechtsstreit gekommen ist, sondern bereits im Vorfeld, insbesondere bei der Vertragsgestaltung.

Zum Zivilrecht gehören nicht nur unsere gesondert aufgeführten Fachgebiete des Arbeitsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Erbrechts und des Verkehrsrechts. Ansprechen können Sie uns unter anderem auch auf folgenden Gebieten:

Aufgrund der Breite dieses Rechtsgebietes und dessen tiefer Durchdringung unseres täglichen Lebens sind hier alle Partner unserer Kanzlei für unsere Mandanten tätig. Sprechen Sie uns an.